Prinzipiell regelt Paragraph 39 BNatSchG, dass, wer eine Hecke schneiden will, den Zeitraum nicht völlig frei wählen kann, da Sträucher und Hecken von März bis Oktober nicht geschnitten werden dürfen. Im Gesetz klingt das so:
§ 39 Abs. 5 S. 2 BNatSchG
Es ist verboten, […] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
In der wärmeren Jahreszeit sollen Tiere und Sträucher möglichst nicht gestört werden, damit das natürliche Ökosystem in den Hecken bestehen kann.